Mittwoch, 2. Mai 2018

Versäumung schlägt Altunternehmerprivileg

Die Genehmigungsbehörde darf im Rahmen einer Abwegung eine verspätete Antragstellung auch beim Altunternehmer zu Lasten des Unternehmers berücksichtigen. Der auf der Vormerkliste erstplatzierte Bewerber hat damit vorbehaltlich des Vorliegens der Erteilungsvorraussetzungen im Übrigen grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der nunmehr neu auszugebenden Genehmigung.

Oberverwaltungsgericht NRW 03.09.2015 Az. 3 Ws (B) 606/1515